An die Philipper 3:1-21
Fußnoten
Studienanmerkungen
Medien

Bei dem abgebildeten Bronzetäfelchen handelt es sich um einen Teil einer Urkunde aus dem Jahr 79 u. Z. Sie bescheinigte einem Seemann kurz vor Eintritt in den Ruhestand die Verleihung des römischen Bürgerrechts; es galt auch für seine Frau und seinen Sohn. Solche Urkunden bestanden aus zwei kleinen Bronzetafeln, die zusammengebunden und versiegelt waren. Das römische Bürgerrecht konnte man entweder von Geburt an besitzen oder unter bestimmten Voraussetzungen im Lauf des Lebens erwerben. (Siehe Anm. zu Apg 22:28.) In beiden Fällen galt die Bürgerrechtsurkunde als sehr wertvoll, da sie bestimmte Privilegien garantierte. Paulus sprach jedoch von einem noch viel wertvolleren Bürgerrecht, dem „Bürgerrecht im Himmel“ (Php 3:20).