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SINGAPUR

Wegen ihres Glaubens in Haft – in Singapur

Wegen ihres Glaubens in Haft – in Singapur

In Singapur sind 8 junge Zeugen Jehovas wegen Wehrdienst­verweigerung aus Gewissens­gründen inhaftiert. Davon verbüßen 3 zum zweiten Mal eine Freiheitsstrafe, weil sich ihr Standpunkt nach der ersten Freiheitsstrafe nicht geändert hat. Diesen jungen Männern steht kein Rechtsweg offen, da in Singapur Wehrpflicht herrscht und das Recht auf Wehrdienst­verweigerung aus Gewissens­gründen nicht anerkannt wird.

Erreicht ein männlicher Staatsbürger in Singapur das Alter von 18 Jahren, wird er zum Wehrdienst einberufen. Verweigert er diesen aus Gewissens­gründen, wird er bis zu 12 Monate in einem Militärlager inhaftiert. Unmittelbar nach der Entlassung wird er angewiesen, eine Militäruniform anzuziehen und an der militärischen Ausbildung teilzunehmen. Verweigert er auch das, wird er zum zweiten Mal vor ein Militärgericht gestellt und zu einer weiteren Freiheitsstrafe von bis zu 18 Monaten verurteilt. Daher sehen sich junge Zeugen Jehovas, die den Wehrdienst aus Gewissens­gründen verweigern, zwei aufeinander­folgenden Freiheitsstrafen von insgesamt bis zu 30 Monaten ausgesetzt.

Singapur lehnt es ab, sich an Vorgaben der Vereinten Nationen zu halten

Die Vereinten Nationen haben ihre Mitgliedstaaten schon lange dazu aufgerufen, „die Wehrdienst­verweigerung aus Gewissens­gründen als legitime Ausübung des Rechts auf Gedanken-, Gewissens- und Religions­freiheit zu erachten, das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte enthalten ist“. Obwohl Singapur seit 1965 Mitgliedstaat ist, hat es zum Ausdruck gebracht, dass es in dieser Sache den Vereinten Nationen nicht zustimmt. In einem Brief vom 24. April 2002 an die UN-Menschenrechts­kommission erklärte ein Regierungs­vertreter aus Singapur: „Wenn persönliche Ansichten oder Handlungen Einzelner im Widerspruch [zu dem Recht der nationalen Verteidigung] stehen, hat das Recht des Staates, die nationale Sicherheit zu schützen, Vorrang.“ In unmissverständ­lichen Worten schrieb er: „Die Allgemeingültigkeit der Wehrdienst­verweigerung aus Gewissens­gründen erkennen wir nicht an.“

Rückblick

  1. 21. Mai 2024

    Insgesamt befinden sich 8 Zeugen Jehovas aufgrund von Wehrdienst­verweigerung aus Gewissens­gründen in Haft.

  2. 24. April 2002

    Ein Regierungs­vertreter bestätigt, dass Singapur das Recht, den Wehrdienst aus Gewissens­gründen zu verweigern, nicht anerkennt.

  3. Februar 1995

    Bürger Singapurs, die Zeugen Jehovas sind, werden zunehmend unterdrückt und immer häufiger festgenommen.

  4. 8. August 1994

    Der Oberste Gerichtshof von Singapur weist das von Jehovas Zeugen eingelegte Rechtsmittel zurück.

  5. 12. Januar 1972

    Die Regierung in Singapur löst die Rechts­körperschaft von Jehovas Zeugen auf.