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Das Oberste Bundesgericht lässt das Revisionsverfahren zu

Das Oberste Bundesgericht lässt das Revisionsverfahren zu

Das Oberste Bundesgericht lässt das Revisionsverfahren zu

IN DEN LETZTEN JAHREN hat das Oberste Bundesgericht der Vereinigten Staaten von über 7 000 Anträgen jährlich nur etwa 80 bis 90 Fälle zur Verhandlung und schriftlichen Stellungnahme angenommen, also wenig mehr als ein Prozent.

Im Mai 2001 legten Jehovas Zeugen dem Obersten Bundesgericht ihren Antrag auf ein Revisionsverfahren vor. Die Frage lautete: „Ist es verfassungsgemäß, Diener Gottes, die eine biblisch fundierte, jahrhundertealte Tätigkeit der Glaubensverkündigung von Haus zu Haus ausüben, mit kommerziellen Hausierern gleichzusetzen, und benötigen sie eine amtliche Genehmigung, um biblische Gespräche zu führen oder biblische Literatur kostenfrei anzubieten?“

Am 15. Oktober 2001 erhielt die Rechtsabteilung der Watchtower Society die Antwort: Das Oberste Bundesgericht hatte den Fall Watchtower Bible and Tract Society of New York, Inc. et al. gegen Village of Stratton et al. zur Revision zugelassen.

Das Gericht beschränkte die Zulassung des Revisionsverfahrens auf einen speziellen Punkt zum Thema freie Meinungsäußerung. Es wollte prüfen, ob die im 1. Zusatzartikel zur Verfassung garantierte Redefreiheit das Recht einschließt, mit anderen über ein Anliegen zu sprechen, ohne zuvor bei einer Behörde vorstellig zu werden.

Als Nächstes folgte die mündliche Anhörung vor neun Richtern des Obersten Bundesgerichts der Vereinigten Staaten. Sowohl Jehovas Zeugen als auch die Gemeinde Stratton wurden durch ihre Anwaltsteams vertreten. Wie würde die Anhörung vor diesem Forum wohl ausgehen?

[Kasten auf Seite 5]

WAS BESAGT DER 1. ZUSATZARTIKEL ZUR VERFASSUNG DER VEREINIGTEN STAATEN?

„ERSTER ZUSATZARTIKEL (RELIGIONSEINFÜHRUNG; RELIGIONS-, REDE-, PRESSE-, VERSAMMLUNGS- UND PETITIONSFREIHEIT) Der Kongress darf kein Gesetz erlassen, das die Einführung einer Staatsreligion zum Gegenstand hat, die freie Religionsausübung verbietet, die Rede- oder Pressefreiheit oder das Recht des Volkes einschränkt, sich friedlich zu versammeln und die Regierung durch Petition um Abstellung von Missständen zu ersuchen“ (Verfassung der Vereinigten Staaten).

„Der 1. Zusatzartikel ist die Grundlage der demokratischen Verfahrensweise in den Vereinigten Staaten. Der 1. Zusatzartikel verbietet dem Kongress, Gesetze zu erlassen, die die Rede- und Pressefreiheit sowie das Recht einschränken, sich friedlich zu versammeln oder Petitionen zu stellen. Viele betrachten das Recht auf freie Meinungsäußerung als wichtigstes Freiheitsrecht und als Grundlage aller anderen Freiheitsrechte. Der 1. Zusatzartikel untersagt dem Kongress ebenfalls, Gesetze zu erlassen, die eine Staatsreligion begründen oder die Religionsfreiheit einschränken“ (The World Book Encyclopedia). Interessanterweise befand das Oberste Bundesgericht in dem wegweisenden Urteil Cantwell gegen Staat Connecticut, 310 U.S. 296 (1940), bei dem es ebenfalls um Jehovas Zeugen ging, dass die im 1. Zusatzartikel gegebenen Garantien nicht nur dem „Kongress“ (und damit der Regierung), sondern auch örtlichen und einzelstaatlichen Behörden verbieten, Gesetze zu erlassen, die gegen diese Rechte und damit gegen die Verfassung verstoßen.

[Bilder auf Seite 5]

Bei den strittigen Fragen ging es um verschiedene Formen des Vorsprechens von Haus zu Haus

[Bildnachweis auf Seite 4]

Foto von Franz Jantzen, Sammlung des Obersten Bundesgerichts der Vereinigten Staaten