Südkorea: Überblick
Jehovas Zeugen gibt es schon seit über 100 Jahren in Südkorea und sie genießen dort Religionsfreiheit. Die einzige bedeutende Herausforderung für Jehovas Zeugen ist die anhaltende Strafverfolgung von Wehrdienstverweigerern.
Südkorea gewährt kein Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen und bietet auch keinen Zivildienst an. Deshalb werden junge Zeugen Jehovas, die den Wehrdienst aus Gewissensgründen verweigern, in der Regel zu 18 Monaten Haft verurteilt. Ungefähr 40 bis 50 Zeugen Jehovas werden pro Monat inhaftiert. Die Haftstrafe hat für Wehrdienstverweigerer auch langfristige Folgen, weil sie als vorbestraft gelten und als Deserteure erscheinen. Das kann Einschränkungen bei der Arbeitssuche zur Folge haben und auch soziale Nachteile mit sich bringen.
Probleme entstehen auch für diejenigen, die Wehrdienst geleistet haben und erst später Zeugen Jehovas geworden sind. Auch sie wollen sich an die biblischen Gebote halten, den Nächsten zu lieben und nicht in den Krieg zu gehen. Allerdings werden sie noch zu Reservistenübungen einberufen; da sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, werden sie immer wieder strafrechtlich verfolgt und müssen Geldstrafen zahlen.
Der UN-Menschrechtsausschuss hat schon über 500 Entscheidungen gegen Südkorea veröffentlicht, weil das Land die Rechte von Wehrdienstverweigerern verletzt; die Haftstrafen wurden als „willkürliche Inhaftierung“ bezeichnet. Außerdem erklärte der Ausschuss: „[Südkorea] ist verpflichtet, vergleichbare Verletzungen ... in Zukunft zu vermeiden.“ Sollte diese Problematik gelöst werden, würde das echte Achtung vor der Gewissens- und Religionsfreiheit in Südkorea zeigen.