Das zweite Buch Mose 22:1-31

  • Rechts­entscheidungen für Israel (1-31)

    • Diebstahl (1-4)

    • Beschädigung der Ernte (5, 6)

    • Entschädigung und Eigentumsrechte (7-15)

    • Verführung einer Jungfrau (16, 17)

    • Anbetung und soziale Gerechtigkeit (18-31)

22  Falls ein Mann einen Stier oder ein Schaf stiehlt und das Tier schlachtet oder verkauft, muss er für den Stier fünf Stiere als Entschädigung geben und für das Schaf vier Schafe.+  (Wird ein Dieb+ beim Einbrechen ertappt und geschlagen, sodass er stirbt, liegt keine Blutschuld vor.  Geschieht es jedoch nach Sonnenaufgang, ist es ein Fall von Blutschuld.) Er muss Ersatz leisten. Wenn er nichts hat, soll er für das, was er gestohlen hat, verkauft werden.  Wird das Gestohlene – ob Stier, Esel oder Schaf – lebend bei ihm gefunden, muss er es doppelt ersetzen.  Wenn jemand seine Tiere zum Weiden auf ein Feld oder in einen Weingarten treibt und sie auf dem Feld eines anderen grasen lässt, soll er mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weingartens Ersatz leisten.  Falls ein Feuer ausbricht, auf Dornengestrüpp übergreift und dann Garben, stehendes Getreide oder ein Feld in Brand setzt, muss der, der das Feuer verursacht hat, das Verbrannte ersetzen.  Gibt ein Mann seinem Mitmenschen Geld oder Gegenstände zum Aufbewahren und werden sie aus dessen Haus gestohlen, muss der Dieb, wenn man ihn fasst, doppelten Ersatz leisten.+  Wird der Dieb nicht gefunden, muss der Hausbesitzer vor den wahren Gott gebracht werden,+ damit man feststellen kann, ob er sich am Eigentum seines Mitmenschen vergriffen hat.  In jedem Fall von widerrechtlichem Besitz – sei es ein Stier, ein Esel, ein Schaf, ein Kleidungsstück oder etwas Verloren­gegangenes, von dem jemand sagt: ‚Das gehört mir!‘ – sollen die beiden Parteien ihren Fall vor den wahren Gott bringen.+ Derjenige, den Gott für schuldig erklärt, soll seinem Mitmenschen doppelten Ersatz leisten.+ 10  Falls jemand seinem Mitmenschen einen Esel, einen Stier, ein Schaf oder sonst irgendein Haustier in Verwahrung gibt und es stirbt oder schwer verletzt oder weggetrieben wird und es niemand sieht, 11  dann soll der, dem es anvertraut wurde, einen Eid vor Jehova ablegen, dass er sich nicht an fremdem Eigentum vergriffen hat, und der Besitzer muss es akzeptieren. Der andere braucht ihn nicht zu entschädigen.+ 12  Wurde ihm das Tier jedoch gestohlen, muss er dem Besitzer Ersatz leisten. 13  Ist es von einem Raubtier gerissen worden, soll er es als Beweis bringen. Ein Tier, das gerissen wurde, braucht er nicht zu ersetzen. 14  Falls sich jemand ein Tier ausleiht und es schwer verletzt wird oder stirbt, wenn der Eigentümer nicht dabei ist, muss der, der das Tier ausgeliehen hat, es ersetzen. 15  Ist der Eigentümer dabei, braucht er keinen Ersatz zu leisten. Für ein gemietetes Tier gilt der Mietpreis als Entschädigung. 16  Falls ein Mann eine Jungfrau verführt, die nicht verlobt ist, und sich zu ihr legt, muss er den Brautpreis für sie bezahlen und sie zur Frau nehmen.+ 17  Will der Vater sie ihm absolut nicht geben, muss der Mann die Summe bezahlen, die dem Brautpreis entspricht. 18  Du darfst eine Zauberin nicht am Leben lassen.+ 19  Wer mit einem Tier Geschlechts­verkehr hat, muss auf jeden Fall mit dem Tod bestraft werden.+ 20  Wer irgendwelchen Göttern opfert und nicht Jehova allein, soll vernichtet* werden.+ 21  Du sollst einen Fremden, der bei dir ansässig ist, nicht schlecht behandeln oder unterdrücken.+ Schließlich wart ihr selbst ansässige Fremde in Ägypten.+ 22  Macht Witwen und vaterlosen Kindern* das Leben nicht schwer.+ 23  Wenn ihr es doch tut und sie zu mir um Hilfe rufen, werde ich ihren Hilferuf ganz bestimmt hören.+ 24  Mein Zorn wird dann aufflammen und ich werde euch mit dem Schwert töten. Eure Frauen werden Witwen werden und eure Kinder werden den Vater verlieren. 25  Leihst du einem Armen* aus meinem Volk Geld – jemandem, der bei dir lebt –, dann verhalte dich ihm gegenüber nicht wie ein Geldverleiher*. Verlange keine Zinsen von ihm.+ 26  Wenn du das Gewand deines Mitmenschen als Pfand nimmst,+ musst du es ihm vor Sonnenuntergang zurückgeben. 27  Denn es ist das Einzige, was er zum Zudecken hat, das Einzige, womit er seinen Körper* bedecken kann. Worin soll er sonst schlafen?+ Wenn er zu mir um Hilfe ruft, werde ich ihn ganz bestimmt hören, denn ich bin mitfühlend*.+ 28  Du sollst Gott nicht verfluchen*+ und du sollst auch keinen Vorsteher* in deinem Volk verfluchen.+ 29  Zögere nicht, etwas von deinem reichen Ernteertrag und vom Überfluss deiner Pressen* zu opfern.+ Den Erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben.+ 30  Für deinen Stier und dein Schaf gilt:+ Lass sie sieben Tage bei ihrer Mutter bleiben, am achten Tag gibst du sie mir.+ 31  Ihr sollt mein heiliges Volk sein,+ und ihr dürft kein Fleisch von einem Tier essen, das auf dem Feld von einem Raubtier gerissen wurde.+ Werft es den Hunden hin.

Fußnoten

Oder „der Vernichtung geweiht“.
Oder „Waisenkindern“.
Oder „Wucherer“.
Oder „Niedergedrückten“.
Wtl. „Haut“.
Oder „gnädig“.
Oder „beschimpfen“.
Oder „Herrscher“.
D. h. Öl- und Weinpressen.