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Das Bezirksgericht Bratislava I ist eines der Gerichte, die Zeugen Jehovas freigesprochen haben, die in der Vergangenheit wegen Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen verurteilt wurden.

27. SEPTEMBER 2018
NACHRICHTEN AUS ALLER WELT

Freispruch für Zeugen Jehovas in der Tschechischen Republik und in der Slowakei

Eintragungen im Vorstrafenregister von Wehrdienstverweigerern aus Gewissensgründen nach Jahrzehnten gelöscht

Freispruch für Zeugen Jehovas in der Tschechischen Republik und in der Slowakei

In den letzten Jahren haben Gerichte in der Tschechischen Republik und in der Slowakei Zeugen Jehovas freigesprochen, die in der Vergangenheit wegen Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen oder der Beteiligung am Predigtwerk verurteilt wurden; beides stellt heute keine Straftat mehr dar. Eine der aufgehobenen Entscheidungen stammt aus dem Jahr 1925. (Siehe die Geschichte von Bruder Martin Boor, der 90 Jahre nach seiner Verurteilung freigesprochen wurde.) Diese Gerichtsentscheidungen bestätigen das grundlegende Recht unserer Brüder, gemäß ihrer religiösen Überzeugung zu handeln.

Seit Mai 2017 hat das Oberste Gericht der Tschechischen Republik die Gerichtsentscheidungen im Fall von 45 Zeugen Jehovas aufgehoben, die unter dem kommunistischen Regime wegen Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen verurteilt worden waren. Im Oktober 2017 wurde auch Bruder Martin Magenheim freigesprochen, der 1978 wegen Beteiligung am Predigtwerk verurteilt worden war.

In der Slowakei wurden vier Zeugen Jehovas vom Bezirksgericht Bratislava I und ein weiterer Zeuge Jehovas vom Regionalgericht Trenčin freigesprochen; sie alle hatten den Wehrdienst aus Gewissensgründen verweigert. Das Bezirksgericht Rimavská Sobota sprach eine Zeugin Jehovas, Eva Borošová, frei, die 1974 wegen ihrer Beteiligung am Predigtwerk verurteilt worden war. Am 9. Januar 2018 hob das Bezirksgericht Michalovce eine Gerichtsentscheidung aus dem Jahr 1993 im Fall von Bruder Miloš Išky Janík auf. Er war wiederholt verurteilt worden, weil er aus Gewissensgründen die Teilnahme an einer Form des Zivildienstes abgelehnt hatte.

André Carbonneau, ein Anwalt von Jehovas Zeugen, erklärt: „Dadurch dass Zeugen Jehovas freigesprochen wurden, die vor Jahrzehnten wegen Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen oder der Beteiligung am Predigtwerk verurteilt wurden, untermauern diese Gerichte den Respekt vor der Gewissens- und Religionsfreiheit als grundlegende Menschenrechte. Die Gerichte bemühen sich, das Unrecht wiedergutzumachen, das Wehrdienstverweigerern aus Gewissensgründen in einer Zeit widerfuhr, in der Menschenrechte nicht auf internationaler Ebene anerkannt waren – ein fortschrittliches Beispiel für alle Staaten weltweit. Außerdem trugen die Gerichte dazu bei, den guten Ruf dieser zu Unrecht verurteilten Zeugen Jehovas wiederherzustellen. Wir schätzen das sehr, zumal die Bibel einen guten Ruf als etwas sehr Wertvolles bezeichnet“ (Prediger 7:1).