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8. DEZEMBER 2020
BULGARIEN

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet zugunsten von Jehovas Zeugen in Bulgarien

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet zugunsten von Jehovas Zeugen in Bulgarien

Am 10. November 2020 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), dass die bulgarische Regierung die Religionsfreiheit unserer Glaubensbrüder verletzt hat. Infolge dieser Entscheidung sollen die Behörden die Fortsetzung eines Saalbaus in der Stadt Warna (Bulgarien) zulassen. Seit über 10 Jahren gibt es Widerstand gegen das Bauprojekt. Der EGMR hat Bulgarien außerdem angewiesen, unseren Brüdern eine Entschädigung in Höhe von 9 600 Euro zu zahlen.

In dem Verfahren ging es um den Bau eines Königreichssaals auf einem Gelände, das unsere Brüder im Januar 2006 gekauft hatten. Die städtischen Behörden in Warna genehmigten das Bauprojekt im Mai 2007 und unsere Brüder begannen sofort mit dem Bau. Aber im Juli desselben Jahres setzte der Bürgermeister die Genehmigung wegen angeblicher Bauverstöße aus. Noch in demselben Monat brachte eine bekannte nationalistische Partei Plakate an der Baustelle an und veranstaltete eine große Protestaktion gegen das Bauprojekt.

Wie aus der Entscheidung des EGMR hervorgeht, gab die Stadtverwaltung Warna dann eine öffentliche Erklärung ab, in der sie Jehovas Zeugen verunglimpfte und „die Proteste ausdrücklich unterstützte“. Auch der Bürgermeister brachte in den Medien seine Unterstützung der Proteste zum Ausdruck.

Obwohl sie ihre Vorurteile deutlich gemacht hatten, behaupteten der Bürgermeister und andere Beamte, man habe das Projekt wegen einer anhaltenden Debatte über Bauvorschriften gestoppt und nicht aufgrund religiöser Diskriminierung.

Unsere Brüder legten zahlreiche Rechtsmittel bei bulgarischen Gerichten ein, unter anderem beim Obersten Verwaltungsgericht, jedoch ohne Erfolg. Eine Zeit lang musste die örtliche Versammlung einen Saal mieten, um ihre Zusammenkünfte durchführen zu können.

Der EGMR kam zu dem Schluss, dass das Vorgehen der Behörden ungerechtfertigt war. Mit 6 zu 1 Stimmen entschied der Gerichtshof, die Stadtverwaltung Warna habe durch die Behinderung des Saalbaus das „Recht auf Gedanken-, Gewissens und Religionsfreiheit“, so wie es in den Artikeln 9 und 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert wird, verletzt.

Unsere Brüder hoffen, dass die Stadtverwaltung die Entscheidung des EGMR vollständig umsetzen und ihnen endlich die Fertigstellung eines Gotteshauses gestatten wird, das dem Gemeinwesen dient und Jehovas Namen in Warna verherrlicht. Wir danken Jehova, der uns stets zur Seite steht (Psalm 54:4).