Wegen ihres Glaubens in Haft
Seit 2018 wurden in Turkmenistan 33 junge Zeugen Jehovas wegen Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen inhaftiert. Die meisten werden gemäß Artikel 219 (1) des Strafgesetzbuches wegen des „Fehlens eines berechtigten Grundes für die Befreiung vom Wehrdienst“ strafrechtlich verfolgt. Zahlreiche Rechtsmittel wurden eingelegt, aber von örtlichen Gerichten jeweils zurückgewiesen. 17 der jungen Zeugen Jehovas haben inzwischen ihre ein- oder zweijährige Freiheitsstrafe verbüßt und sind aus der Haft entlassen worden.
Turkmenische Gerichte verletzen weiterhin die Rechte von jungen Zeugen Jehovas, indem sie sie mehrmals wegen Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen verurteilen. Am 19. Januar 2021 wurden Ihlosbek Rozmetow und Weniamin Gendžiýew zum zweiten Mal schuldig gesprochen und zu Freiheitsstrafen von jeweils zwei Jahren verurteilt. Am 18. Januar 2021 wurden Maksat Jumadurdyyev, Azamatžan Narkuliýew und Artur Ýaňybaýew zum zweiten Mal schuldig gesprochen und zu Freiheitsstrafen von jeweils zwei Jahren verurteilt. Am 11. Januar 2021 wurde Ruslan Artykmyradow zum zweiten Mal schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Am 6. August 2020 wurden die Geschwister Sanžarbek und Eldor Saburow ebenfalls zu Freiheitsstrafen von jeweils zwei Jahren verurteilt.
Umgang mit Gewissens- und Religionsfreiheit weiterhin problematisch
Von 2015 bis 2019 reagierte der UN-Menschenrechtsausschuss positiv auf 13 Beschwerden von Zeugen Jehovas, die wegen Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen unter harten Bedingungen inhaftiert gewesen waren. Gegenwärtig sind 3 weitere Beschwerden gegen Turkmenistan beim UN-Menschenrechtsausschuss anhängig, eine davon im Zusammenhang mit Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen.
In einem Bericht vom April 2012 forderte der UN-Menschenrechtsausschuss die turkmenische Regierung auf, „sicherzustellen, dass die Gesetze des Landes und das Verfahren zur Registrierung von Religionsgemeinschaften das Recht jedes Einzelnen achten, seinen Glauben frei auszuüben und zu bekunden, so wie es im [Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte] vorgesehen ist“. 2008 haben Jehovas Zeugen in Turkmenistan die Registrierung beantragt, doch ihr Antrag wurde abgelehnt.
Im April 2017 äußerte der UN-Menschenrechtsausschuss zum wiederholten Mal seine Besorgnis darüber, dass „Turkmenistan es weiterhin versäumt, das Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen anzuerkennen, ... und Zeugen Jehovas wiederholt wegen Wehrdienstverweigerung strafrechtlich verfolgt und inhaftiert“. Der Ausschuss appellierte an Turkmenistan, „seine Gesetzgebung unverzüglich zu überarbeiten“ und „für Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen einen zivilen Ersatzdienst außerhalb des Einflussbereichs des Militärs zu ermöglichen“. Außerdem soll Turkmenistan „jegliche Strafverfahren gegen Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen einstellen und diejenigen freilassen, die deswegen Freiheitsstrafen verbüßen“. *
Im Mai 2020 wurde bei der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen eine Beschwerde im Namen von 22 Zeugen Jehovas eingereicht, die zurzeit im Arbeitslager Seýdi inhaftiert sind oder bereits entlassen wurden.
Ändert Turkmenistan seine Haltung bezüglich Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen?
Jehovas Zeugen sind dankbar, dass die turkmenische Regierung Inhaftierte bereits freigelassen hat, um Unrecht wiedergutzumachen. * Bei den letzten Begnadigungen überging die Regierung jedoch Zeugen Jehovas, die den Wehrdienst aus Gewissensgründen verweigern. Präsident Berdymuhamedow begnadigte 2028 Inhaftierte im März 2019, 764 im Mai 2019 und 528 im Dezember 2019. Darunter waren jedoch keine Zeugen Jehovas. Die nicht erfolgten Begnadigungen sowie die steigende Anzahl von Einberufungen und Verurteilungen junger Zeugen Jehovas zeigen, dass sich Turkmenistan über internationale Aufrufe zur Achtung der Rechte von Wehrdienstverweigerern aus Gewissensgründen hinwegsetzt. Jehovas Zeugen hoffen, dass die Regierung die Forderungen des UN-Menschenrechtsausschusses umsetzt und so die Menschenrechte im Allgemeinen und insbesondere das Recht auf Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit höher achtet.
Rückblick
18. März 2021
Insgesamt befinden sich 16 Zeugen Jehovas in Haft.
16. März 2021
Rasul Rozbayew wird wegen Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt.
10. Februar 2021
Nazar Allyýew wird wegen Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.
19. Januar 2021
Ihlosbek Rozmetow und Weniamin Gendžiýew werden wegen Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen zum zweiten Mal schuldig gesprochen und zu zweijährigen Freiheitsstrafen verurteilt.
18. Januar 2021
Maksat Džumadurdiýew, Azamatžan Narkuliýew und Artur Ýaňybaýew werden zum zweiten Mal wegen Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen zu Freiheitsstrafen von jeweils zwei Jahren verurteilt.
11. Januar 2021
Ruslan Artykmyradow wird wegen Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen zum zweiten Mal schuldig gesprochen und zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt.
19. Dezember 2020
Eziz Atabaýew wird aus der Haft entlassen, nachdem er eine einjährige Freiheitsstrafe verbüßt hat.
3. Oktober 2020
Selim Taganow wird aus der Haft entlassen, nachdem er eine einjährige Freiheitsstrafe verbüßt hat.
30. September 2020
Dawud Petrosow wird aus der Haft entlassen, nachdem er eine einjährige Freiheitsstrafe verbüßt hat.
6. August 2020
Sanžarbek und Eldor Saburow werden wegen Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen jeweils zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt und damit zum zweiten Mal im gleichen Anklagepunkt schuldig gesprochen.
26. Juni 2020
Mekan Annaýew wird aus der Haft entlassen, nachdem er eine zweijährige Freiheitsstrafe verbüßt hat.
20. Mai 2020
Im Namen der 9 zurzeit inhaftierten Zeugen Jehovas wird bei der Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen Beschwerde eingereicht.
19. März 2020
Muhammedali Saparmuradow wird aus der Haft entlassen, nachdem er eine einjährige Freiheitsstrafe verbüßt hat.
17. Februar 2020
Wepa Matýakubow wird wegen Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt.
13. Januar 2020
Kamildžan Ergaşow wird wegen Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt.
12. November 2019
Serdar Dowletow wird wegen Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen gemäß Artikel 219 (2) des Strafgesetzbuches zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt.
3. Oktober 2019
Selim Taganow wird wegen Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.
30. September 2019
Dawud Petrosow wird wegen Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.
31. Juli 2019
Azat Aşirow wird wegen Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.
15. Juli 2019
Bahtiýar Atahanow wird wegen Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.
19. März 2019
Muhammedali Saparmuradow wird wegen Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt.
13. Februar 2019
Bahram Hemdemow wird aus der Haft entlassen, nachdem er eine vierjährige Freiheitsstrafe wegen Religionsausübung verbüßt hat.
19. Dezember 2018
Eziz Atabaýew wird wegen Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.
September 2018
In Erwartung der Begnadigung durch den Präsidenten am 24. September wird Kerwen Kakabaýew, Mekan Annaýew und Weniamin Gendžiýew von Justizvollzugsbeamten mitgeteilt, dass ihre Begnadigung und Haftentlassung bevorstehen. Ihre Namen stehen sogar auf der öffentlich bekannt gegebenen Liste der Inhaftierten, die begnadigt werden sollen. Trotzdem sind diese Männer nicht unter den 1 722 Häftlingen, die am 25. September entlassen werden.
26. Juni 2018
Mekan Annaýew wird aufgrund von Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt.
14. und 15. Juli 2016
Der UN-Menschenrechtsausschuss entscheidet zugunsten von 6 Zeugen Jehovas, die wegen Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen strafrechtlich verfolgt wurden.
29. Oktober 2015
Der UN-Menschenrechtsausschuss entscheidet zugunsten von 3 Zeugen Jehovas, die wegen Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen strafrechtlich verfolgt wurden.
19. Mai 2015
Bahram Hemdemow wird wegen seiner Religionsausübung zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, zwei Monate nachdem er in Untersuchungshaft genommen worden ist.
25. März 2015
Der UN-Menschenrechtsausschuss entscheidet zugunsten eines Zeugen Jehovas, der wegen Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen strafrechtlich verfolgt wurde.
22. Oktober 2014
Der Präsident von Turkmenistan begnadigt 8 Zeugen Jehovas, die daraufhin freigelassen werden.
2. September 2014
Turkmenische Behörden entlassen Bibi Rahmanowa aus der Haft und wandeln ihre vierjährige Freiheitsstrafe in eine Bewährungsstrafe um.
18. August 2014
Bibi Rahmanowa wird wegen falscher Anschuldigungen festgenommen und zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.
29. August 2013
3 Zeugen Jehovas legen beim UN-Menschenrechtsausschuss Beschwerde ein, weil die turkmenische Regierung ihr Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen nicht anerkennt.
1. Mai 2013
2 Zeugen Jehovas legen beim UN-Menschenrechtsausschuss Beschwerde ein, weil die turkmenische Regierung ihr Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen nicht anerkennt.
24. Januar 2013
Nur wenige Wochen nachdem die turkmenische Regierung über die beim UN-Menschenrechtsausschuss eingelegten Beschwerden informiert worden ist, stürmen 30 Polizisten das Haus von Nawruz Nasyrlaýew. Sie schlagen wiederholt auf die Familie und auf die anwesenden Gäste ein.
7. September 2012
10 Zeugen Jehovas legen beim UN-Menschenrechtsausschuss Beschwerde ein, weil die turkmenische Regierung ihr Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen nicht anerkennt. Nawruz Nasyrlaýew ist Hauptbeschwerdeführer.
21. August 2008
Jehovas Zeugen beantragen in Turkmenistan die staatliche Registrierung.
^ Abs. 7 UN-Menschenrechtsausschuss, “Concluding Observations: Turkmenistan, U.N. Doc. CCPR/C/TKM/CO/2“ (20. April 2017), Abs. 40, 41.