Religiöser und ethischer Standpunkt zur Thematik medizinische Behandlung

Religiöser und ethischer Standpunkt zur Thematik medizinische Behandlung

Jehovas Zeugen lieben das Leben und unternehmen alle vernünftigen Anstrengungen, um möglichst lange am Leben zu bleiben. Sie sind auf hochwertige medizinische Versorgung bedacht und akzeptieren die allermeisten Behandlungs­methoden.

Alkohol, Drogen und Medikamente

Der mäßige Genuss alkoholischer Getränke ist laut der Bibel nicht verboten (5. Mose 14:26; Epheser 5:18; 1. Timotheus 5:23). Die biblischen Grundprinzipien der Mäßigkeit und der Achtung vor dem Leben und den geistigen Fähigkeiten eines Menschen schließen dagegen Substanzmissbrauch aus; darunter fallen auch Tabak und Partydrogen. Die medizinische Verwendung von Drogen unter ärztlicher Aufsicht (einschließlich Narkotika bei starken Schmerzen) ist eine persönliche Angelegenheit.

Autotransfusion (Siehe  Diagramm.)

Die präoperative Eigenblutspende wird von Jehovas Zeugen abgelehnt. Die Entscheidung über Autotransfusionsverfahren wie Hämodilution, Cell Salvage, extrakorporale Zirkulation mittels Herz-Lungen-Maschine oder Hämodialyse fällt unterschiedlich aus. Für das Ansaugen der Pumpen sind jeweils blutfreie Flüssigkeiten zu verwenden. Epiduraler Blutpatch, Plasmapherese, Markierung von Blutkörperchen und autologes Thrombozyten-Gel werden unter Umständen akzeptiert. Das medizinische Personal sollte im Voraus mit jedem Patienten abklären, mit welchen Produkten oder Verfahren er einverstanden ist.

   Jehovas Zeugen: Grundlegende Haltung zu Fremd- und Eigenblut

 Behandlungswahl nach hinreichender Aufklärung

Jehovas Zeugen begeben sich im Bedarfsfall in geeignete medizinische Behandlung. Viele Gerichte haben das Grundrecht eines Patienten auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper bei medizinischen Entscheidungen bestätigt und die Patientenautonomie durch den Grundsatz der Einwilligung oder Behandlungswahl nach hinreichender Aufklärung geschützt. In manchen Ländern gilt das auch für reife Minderjährige.

Der Patient (beziehungsweise die Eltern/Sorgeberechtigten von Minderjährigen) sollte[n] über die Diagnose, die Prognose und die Therapieempfehlungen umfassend aufgeklärt werden, damit er [sie] eine informierte Entscheidung über die medizinische Behandlung treffen kann [können]. Eltern haben das natürliche und das gesetzliche Recht, solche Entscheidungen für ihre minderjährigen Kinder zu treffen.

Beschneidung

Bereits in der Frühzeit des Urchristentums war die Beschneidung für Christen nicht mehr religiös begründet (1. Korinther 7:19). Deshalb ist es heute etwas rein Persönliches, wenn Eltern ihren kleinen Sohn beschneiden lassen. Der Brauch, bei Mädchen eine Verstümmelung weiblicher Genitalien vorzunehmen, wird als grausame, sinnlose Handlung betrachtet.

Blutderivate (Blutfraktionen) (Siehe  Diagramm.)

Gemäß dem religiösen Verständnis von Jehovas Zeugen ist die Verwendung von Derivaten (Fraktionen) aus den Blutkomponenten (Haupt­bestandteilen von Blut) wie Albumin, Immunglobuline, Gerinnungs­faktoren und Hämoglobinlösungen nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Das medizinische Personal muss im Voraus mit jedem Patienten abklären, mit welchen Produkten oder Verfahren er einverstanden ist. (Siehe „ Immunglobuline und Seren“ sowie „ Konzepte für Transfusions­alternativen“.)

KURZINFO

Unter Jehovas Zeugen findet sich ein breites Spektrum von persönlichen Ansichten zum Einsatz von Derivaten (Fraktionen), die aus Blutkomponenten gewonnen werden. Mediziner sollten sich bei einem Patienten im Voraus über seine Entscheidung informieren.

Bluttransfusion (Siehe  Diagramm.)

Jehovas Zeugen sind überzeugt, dass biblische Texte, wie die nachfolgend zitierten, eine Bluttransfusion ausschließen: „Nur Fleisch mit seinem Leben – seinem Blut – dürft ihr nicht essen“ (1. Mose 9:3, 4). „[Er] soll ... das Blut auslaufen lassen und es mit Staub bedecken“ (3. Mose 17:13, 14). „Sie [sollen] sich ... von sexueller Unmoral, von Erwürgtem und von Blut [enthalten]“ (Apostel­geschichte 15:19, 20). Auch wenn sich diese Verse keiner medizinischen Sprache bedienen, schließen sie nach Auffassung von Jehovas Zeugen die Transfusion von Vollblut sowie von den Blutkomponenten Erythrozyten, Leukozyten, Thrombozyten und Blutplasma aus. Patienten, die Zeugen Jehovas sind, wünschen eine Behandlung unter Verwendung von Transfusions­alternativen. (Siehe „ Konzepte für Transfusions­alternativen“.)

KURZINFO

Jehovas Zeugen praktizieren keine Wunderheilungen.

Empfängnis­verhütung

Gemäß der Bibel spricht nichts gegen Empfängnis­verhütung. Ehepaare entscheiden persönlich und verantwortungs­bewusst, ob sie geeignete Methoden der Familienplanung anwenden. Abortive Verhütungsmethoden lehnen Jehovas Zeugen allerdings ab.

 Immunglobuline und Seren

Gemäß dem religiösen Verständnis von Jehovas Zeugen ist die Verwendung von fraktionierten Blutprodukten nicht unbedingt ausgeschlossen. Jeder Zeuge Jehovas entscheidet individuell, ob er Immunglobuline oder Seren akzeptieren kann, die aus Blutderivaten hergestellt sind.

Impfungen

Jehovas Zeugen sind keine Impfgegner. Es bleibt jedem Zeugen Jehovas selbst überlassen, ob er sich impfen lässt oder nicht. Viele haben sich für eine Impfung entschieden.

Kindererziehung, Vernachlässigung und Missbrauch von Kindern

Für die Vernachlässigung oder den Missbrauch von Kindern gibt es keinerlei Rechtfertigung. Erziehung im Sinn von Anleitung, Schulung und liebevoller Korrektur ist unerlässlich, um Kinder auf das Leben vorzubereiten.

Knochenmarktransplantation

Da Knochenmark in der Bibel nicht mit Blut gleichgesetzt wird, handelt es sich bei der Annahme einer Knochenmarktransplantation um eine persönliche medizinische Entscheidung (Jesaja 25:6).

  Konzepte für Transfusions­alternativen

Gute medizinische Behandlung, die Blut­transfusionen vermeidet, erfordert eine systematische Anwendung klinischer Strategien zum Blutungs- und Anämiemanagement. Bei diesen Konzepten für Transfusions­alternativen werden geeignete Kombinationen von Medikamenten, Geräten und/oder internistischen/chirurgischen Verfahren eingesetzt, um Blutverlust zu minimieren oder zu vermeiden und um die Blutproduktion des Patienten zu steigern. Dieses Vorgehen, bei dem von einem gut funktionierenden Team unterschied­lichste Methoden zur Vermeidung von Blut­transfusionen angewendet werden, wird manchmal als „blutlose“ Medizin beziehungsweise Chirurgie, als blutsparende Maßnahmen oder als Patient Blood Management bezeichnet. a

Künstliche Befruchtung

Eine In-vitro-Fertilisation durch Verwendung der Eizellen der Ehefrau und des Spermas des Ehemannes ist eine persönliche Entscheidung des Ehepaars. Wenn Eizellen und Sperma jedoch von Personen stammen, die nicht miteinander verheiratet sind, ist dies nicht akzeptabel (3. Mose 18:20; Hebräer 13:4). Eine Leihmutterschaft wird ebenfalls abgelehnt.

 Lebensverlängernde Maßnahmen und das Recht zu sterben / Patienten­verfügungen

Das Leben ist heilig. Deshalb sollten vernünftige, menschenwürdige Anstrengungen unternommen werden, das Leben zu erhalten und zu verlängern. Die Bibel verlangt allerdings nicht, außergewöhnliche, komplizierte, quälende oder kostspielige Maßnahmen zu ergreifen, um einen Sterbenden am Leben zu erhalten. In manchen Fällen werden die behandelnden Ärzte darin übereinstimmen, dass solche Maßnahmen nur den Sterbeprozess verlängern und/oder dem Patienten kein sinnvolles Leben ermöglichen. Ausdrückliche Verfügungen, die der Patient schriftlich oder mündlich festgelegt hat, sollten respektiert werden.

Markierung von Blutkörperchen

Einige Patienten, die Zeugen Jehovas sind, sind damit einverstanden, dass ihnen etwas Blut abgenommen, mit einem Mittel markiert und wieder zugeführt wird, um verschiedene Diagnoseverfahren zu ermöglichen.

Obduktion und Sektion

Ob eine Obduktion angezeigt ist, um die Todesursache festzustellen, wird von dem/den zuständigen Angehörigen entschieden.

Organspende/Transplantation

Während Blutgenuss in der Bibel ausdrücklich verboten wird, gibt es kein biblisches Gebot, das das Aufnehmen von Gewebe oder Knochen verbietet. Deshalb sind Organtransplantation und Organspende eine persönliche medizinische Entscheidung.

Plasmapherese

Solange ein Plasmaersatz (z. B. ein künstliches Kolloid) eingesetzt wird, entscheidet jeder Zeuge Jehovas individuell über eine Plasmapherese. Fremdplasma wird von Jehovas Zeugen abgelehnt.

Rechtlicher Vertreter

In vielen Ländern kann jeder Zeuge Jehovas gemäß seinen persönlichen Umständen und den gesetzlichen Bestimmungen festlegen, wen er im Fall der Einwilligungsunfähigkeit als rechtliche[n] Vertreter bestimmt. Hat er in seiner Patienten­verfügung oder Vorsorgevollmacht einen Vertreter in Gesundheits­angelegenheiten eingesetzt, ist dessen Befugnis zu respektieren, für den einwilligungsunfähigen Patienten Entscheidungen zu treffen. (Siehe „ Patienten­verfügung und Vollmacht in Gesundheits­angelegenheiten“ sowie „ Behandlungswahl nach hinreichender Aufklärung“.)

KURZINFO

Viele Zeugen Jehovas akzeptieren Eigenblutverfahren wie Blutrückgewinnung und Hämodilution.

Sakramente, Riten und religiöse Bräuche

Jehovas Zeugen haben keine speziellen Riten, die bei Kranken oder Sterbenden vollzogen werden müssen. Es sind einfach alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um dem Patienten durch ärztliche Behandlung und geistlichen Beistand Erleichterung zu verschaffen.

KURZINFO

In vielen Ländern setzen Zeugen Jehovas einen oder mehrere Vertreter ein, die im Fall der eigenen Einwilligungsunfähigkeit konsultiert werden müssen und Entscheidungen treffen können.

Schwangerschafts­abbruch

Ein bewusst herbeigeführter Schwangerschafts­abbruch allein zu dem Zweck, die Geburt eines unerwünschten Kindes zu verhindern, ist vorsätzliche Tötung menschlichen Lebens und wird daher von Jehovas Zeugen abgelehnt. Falls man sich bei der Geburt zwischen dem Leben der Mutter und dem des Kindes entscheiden muss, liegt die Wahl bei den Eltern oder dem gesetzlichen Vertreter.

Seelsorge

Jehovas Zeugen bieten erkrankten Glaubensbrüdern und -schwestern auch im Krankenhaus biblischen Trost und praktische Hilfe. In den meisten größeren Städten gibt es Kranken­besuchs­gruppen, die von qualifizierten Gemeindeältesten gebildet werden.

Speise­vorschriften

Jehovas Zeugen essen weder Blut noch unausgeblutetes Fleisch (Apostel­geschichte 15:20, 28, 29). Abgesehen von diesem biblischen Gebot gibt es für sie als Gemeinschaft keine Speise­vorschriften.

Stammzellentransplantation

Stammzellen, die man auf Kosten des Lebens eines Embryos gewinnt, werden von Jehovas Zeugen nicht akzeptiert. Doch jeder Patient entscheidet individuell, ob er Stammzellen annimmt, die aus seinem eigenen Blut oder aus dem Blut einer anderen Person gewonnen wurden – vorausgesetzt, dass zusammen mit den Stammzellen nicht auch bewusst Blutkomponenten gesammelt, gelagert und reinfundiert bzw. transfundiert werden.

Sterbehilfe

Siehe „ Lebensverlängernde Maßnahmen und das Recht zu sterben / Patienten­verfügungen“.

Wunderheilungen

Jehovas Zeugen glauben an Gott, praktizieren aber keine Wunderheilungen.

Weitere Informationen

Jehovas Zeugen verfügen über ein weltweites Netzwerk von mehr als 2000 Krankenhaus-Verbindungs­komitees (KVKs). Über dieses Netzwerk sind verlässliche Informationen zu klinischen Strategien zur Vermeidung von Blut­transfusionen erhältlich. Für Patienten, die Zeugen Jehovas sind, wird die ärztliche Versorgung erleichtert.

Kontakt mit einem KVK-Vertreter vor Ort: auf www.jw.org/medicalAnsprechpartner vor Ort“ auswählen.

Krankenhausinformations­dienst für Zeugen Jehovas

Internationales Büro, USA

+1 718 560 4700 | HIS@jw.org

© 2024 Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania

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a Krankenhaus-Verbindungs­komitees für Zeugen Jehovas können Ärzten Informationen über Konzepte für Transfusions­alternativen zur Verfügung stellen und Konsultationen mit Ärzten vermitteln, die Erfahrung in der Behandlung von Patienten ohne Einsatz von Blut­transfusionen haben. Diese Komitees sind weltweit in den meisten größeren Städten tätig.