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Jehovas Zeugen und der Zivildienst

Jehovas Zeugen und der Zivildienst

Das Grundrecht auf Wehrdienst­verweigerung aus Gewissens­gründen ist seit Langem nach internationalem Recht anerkannt. Jehovas Zeugen schätzen es, wenn der Staat internationalen Richtlinien folgt und einen Zivildienst ermöglicht, der eine echte Alternative darstellt, keinen strafenden Charakter hat und der Gemeinschaft nützt.